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Businessangebote

Gönne dir und deinen Mitarbeitern einen entspannten Feierabend in der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Gut zu wissen

  • Gutscheine für Kunden und Geschäftspartner können bis zu einer Freigrenze (kein Freibetrag) von 35 € pro Person und Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  • Geschenke müssen getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben, unter Angabe des Anlasses sowie des Namen des Beschenkten in der Buchhaltung aufgeführt sein.
  • Bei Einhaltung der Freigrenze muss der Beschenkte den Gutschein nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Gutscheine für Mitarbeiter mit einem Nennwert von bis zu 50 € pro Monat werden als Sachbezüge eingestuft und sind somit steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Badewelt Sinsheim GmbH übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Anwendbarkeit der Regelung.

Downloads

Hier findest du verschiedene Informationen, Bilder und Flyer als Download für dein Intranet oder deine Mitarbeiter.

Du hast Fragen?

Bunte Orchideen und Palmen

Gerne steht dir Sarah Peterson unter Tel. +49 7261/4028-136 oder per E-Mail an peterson@badewelt-sinsheim.de zur Verfügung.